Liechtenstein 18.08.2022

Aufhebung des Feuerverbots in Waldesnähe: Grillieren auf fest eingerichteten Plätzen möglich

Von WO
aktualisiert am 24.02.2023
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Die in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge führten zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr, welche auf Stufe 3, erheblich, herabgesetzt wird. Damit erfolgt auch die Aufhebung des am 12. August erlassenen Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe. Dies teilte die Regierung des Landes Liechtenstein mit. Es bleibt jedoch weiterhin ein bedingtes Feuerverbot bestehen. Das heisst, dass nur Feuer auf fest eingerichteten Feuerstellen jeweils mit der angebrachten Vorsicht toleriert sind, so die Regierung weiter. Der Wetterverlauf in den nächsten Tagen und Wochen entscheidet über eine weitere Herabstufung der Waldbrandgefahr und eine Lockerung der bestehenden Verbote.

Verhaltensmassnahmen bezüglich Feuer

Die Regierung des Landes Liechtenstein hält folgende Verhaltensregeln fest: Grillieren im Freien wird nur auf offiziellen festeingerichteten Feuerstellen mit der angebrachten Vorsicht toleriert oder das Feuern im Freien ganz unterlassen. Brennende Zigaretten und Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden. Das Feuer muss laufend überwacht und allfälligen Funkenwurf sofort gelöscht werden. Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung dürfen nur im absolut gelöschten Zustand verlassen werden. Bei starken und böigen Winden muss auf Feuer im Freien unbedingt verzichtet werden.